Techniques de traitement

Mikroverunreinigungen können mit Ozon oder Aktivkohle aus dem kommunalen Abwasser eliminiert werden. Welches Verfahren bei einer Kläranlage geeignet ist, hängt von den jeweiligen Randbedingungen ab. Die Verfahrenswahl trifft die ARA in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Planungsbüro sowie in Absprache mit den kantonalen Behörden. Dabei muss das gewählte Verfahren die wirtschaftlichste Massnahme darstellen und am kostengünstigsten ausgeführt werden. Im Weiteren muss dadurch der Zustand des Gewässers verbessert werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise bei Aktivkohleverfahren der Eintrag an Feststoffen, aufgrund von Aktivkohle-Schlupf, in die Gewässer minimal gehalten werden soll. Mit den bekannten, etablierten Aktivkohle-Abtrennverfahren ist das gewährleistet. Bei der Ozonung muss eine übermässige Bildung von stabilen toxischen Reaktionsprodukten (z. B. Bromat) vermieden werden. Zudem muss das gewählte Reinigungsverfahren dem Stand der Technik entsprechen und eine Reinigungsleistung von 80% für ausgewählte Substanzen gegenüber Rohwasser erreichen. Es wird daher weder eines dieser Verfahren bevorzugt noch vorgeschrieben. Das Ziel ist, die jeweils bestmögliche Lösung für die einzelne ARA zu eruieren und umzusetzen. Weitere Aspekte zur Verfahrenswahl finden Sie in den dazugehörigen FAQs.

Kläranlagen, welche zum Ausbau verpflichtet sind, erhalten 75% der Erstinvestitionskosten. Zur Finanzierung dieser Investitionen wird eine Abwasserabgabe bei den zentralen Kläranlagen durch den Bund erhoben. Die Abgeltungsberechtigung richtet sich nach der Vollzugshilfe «Elimination von organischen Spurenstoffen bei Abwasseranlagen: Finanzierung von Massnahmen», weitere Aspekte zur Finanzierung oder zu den Abgeltungen der Massnahmen.

Spezifische Informationen für Gemeinde-VertreterInnen und EntscheidungsträgerInnen sind nachfolgend zusammengestellt: